OV-Stab
Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband und ist Vorgesetzter aller Helfer. Er trägt die Verantwortung für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Ortsverbandes. Ihm obliegt die Fürsorge für die Helfer.
Die Funktion
Ortsbeauftragter (OB)
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten.
Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
Er repräsentiert den Ortsverband nach außen
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für folgende Bereiche verantwortlich:
Organisation:
- Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV
- Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern
- Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien
- Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern
- Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen
- Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger
- Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen
Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:
- Aufnahme des Helfers
- Weitergabe der Verpflichtungserklärung bezüglich Freistellung vom Wehrdienst an die zuständige Stelle
- Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung
- Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher
- Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen
- Jugendarbeit und Jugendförderung
- Helferbetreuung und Kameradschaftspflege
- Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien
Einsatz und Ausbildung:
- Erstellung und Festlegung von Alarmplänen
- Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen
- Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte
- Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW
- Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen
- Organisatorischer Leiter bei THW-Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich
- Berufung des Leiters der THW-Führungsstelle auf OV-Ebene
- Information der Geschäftsstelle bei Auslösung von Einsätzen für den OV
Der OV-Stab
Der OV-Stab ist die in Aufgabenbereiche gegliederte zentrale Unterstützungseinrichtung des Ortsverbandes. Er dient dem Ortsbeauftragten (OB) zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen. Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozess sowie entsprechend der jeweiligen Lage bei Einsätzen in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit. Er wird vom stellvertretenden Ortsbeauftragten geführt. Weitere Mitglieder sind der Ausbildungsbeauftragte, der Schirrmeister, der Jugendbetreuer, der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung, der Verwaltungshelfer und der Koch. Sie handeln “im Auftrag” des Ortsbeauftragten in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.
Stellvertretender Ortsbeauftragter (StvOB)
Der StvOB ist Führer des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV.
Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den OV betreffen entscheidungsreif für den OB auf.
Er ist für die Belange des Datenschutzes verantwortlich.
Ausbildungsbeauftragter (AB)
Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.
Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
Er ist für die Grundausbildung verantwortlich.
Er hat die Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere:
- Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten,
- Planung und Durchführung von Sonderausbildungsveranstaltungen
- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,
- Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,
- Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen,
- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.
Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.
Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.
Schirrmeister (SM)
Der SM ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen und Materialkontrollen,
- Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen,
- Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material,
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
- Durchführung von Kraftfahrerbelehrungen,
- Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten,
- Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.
Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie ggf. deren Stillegung
- Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der SM, nach Absprache mit dem OB, der Unterstützung anderer, fachlich eingewiesener Helfer des OV
Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bsb Ausstattung der Gst zusammen.
Bei Einsätzen erledigt er Log-M-Aufgaben im Ortsverband. Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
Jugendbetreuer (JB)
Der JB ist für die Jugendarbeit des OV zuständig.
Der JB ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jungend e.V.“. Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
Helfer für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung
Der BÖH ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.
Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere:
- Helferwerbung,
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖH, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt.
Verwaltungshelfer (VwHe)
Der VwHe ist für die Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.
Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten; hierzu gehören insbesondere:
- Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden
- Führung der Personalstandslisten
- Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschl. Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Gst
- Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung
- Führen der Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie
- Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen.
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwHe, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, ggf. zur Unterstützung andere Helfer des OV zeitbegrenzt zugewiesen werden. Er arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.
Koch (K)
Der K ist für die Verpflegung im OV verantwortlich.
Der K stellt die Versorgung des OV mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
Insbesondere hat der K folgende Aufgaben:
- Beschaffung von Verpflegungsgütern für den OV nach Vorgabe
- Verwaltung der Verpflegungsgüter des OV, soweit eine Vorratshaltung erforderlich ist
- Durchführen von Bestandskontrollen
- Führen des Verpflegungsgüterverzeichnisses und Erfassung des Verbrauchs
- Führen des Verpflegungsbuches des OV
- Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung an die Helfer nach Vorgabe
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der K nach Absprache für Teilaufgaben der Unterstützung anderer Helfer des OV.






